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Wer kann ins Grundbuch Einsicht nehmen?
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Jedermann ist berechtigt Grundbuchauszüge und Urkundenabfragen aus dem Grundbuch zu bestellen. Dabei können sowohl eigene als auch fremde Immobilien abgefragt werden.
Ein "berechtigtes Interesse" (wie in Deutschland) muss man dabei nicht nachweisen. -
Wo kann ich die Grundstücksdaten nachschlagen?
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Die österreichischen Bundesländer stellen Geodaten-Portale zur Verfügung in denen Sie auch Grundstücksadressen, Einlagezahlen oder Grundstücksnummern nachschlagen können. Wir haben diese Geo-Portale hier verlinkt.
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Wie kann ich bezahlen?
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Sie können Ihre Abfrage per PayPal, mit Kreditkarte, SOFORT Überweisung, EPS Online Überweisung oder Vorkasse bezahlen.
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Wie lange dauert die Lieferung?
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Je nach Produkt und Zahlungsweise erfolgt die Lieferung umgehend oder innerhalb weniger Stunden nach Zahlungseingang.
Wenn Sie per Vorkasse bezahlen schicken Sie uns am besten eine Zahlungsbestätigung und wir liefern die Dokumente sofort. -
Wie werden meine Dokumente geliefert?
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Alle abgefragten Dokumente und Ihre Rechnung werden per E-mail an Ihre bei der Bestellung angegebene E-Mail Adresse geliefert.
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Wie lese ich die digitale Katastralmappe (DKM)?
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In der digitalen Katastralmappe finden Sie Informationen zu Grenzen, Gebäuden, Grundstücken und deren Nutzung. Detaillierte Informationen zu den verwendeten Symbolen finden Sie in den Erläuterungen des Bundeseich- und Vermessungsamts zur DKM.
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Muss ich mich zur Bestellung anmelden?
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Nein. Abgesehen von den Grundstücksdaten müssen Sie nur Ihre E-Mail Adresse angeben. Weitere Informationen werden von uns nicht verlangt.
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Wie kann ich eine spezielle Abfrage durchführen?
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Für Sammel- oder Spezialabfragen kontaktieren Sie uns am besten per e-Mail oder Telefon und wir erstellen dann ein individuelles Angebot für Sie.
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Was muss ich zum Anrainerverzeichnis wissen?
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Die Distanzen, innerhalb derer ein Nachbar auch baurechtlich ein Nachbar ist unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Distanzen liegen dabei zwischen 6 Metern und 30 Metern.
Wir erstellen das Anrainerverzeichnis nach den baurechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslands. Bitte beachten Sie aber, dass ohne die konkreten Bauprojektgrenzen Distanzregelungen, die sich auf Gebäudegrenzen beziehen, von uns nicht berücksichtigt werden können.